So manchen Eigentümer trieb es den Schweiß auf die Stirn, wenn es hieß, dass ihre Gemeindestraße saniert werden soll. Denn mehr als die Hälfte der Kosten mussten sie aus der eigenen Tasche bezahlen. Da kam schnell ein 5-stelliger Betrag zusammen.
Das wird nun anders, denn die Landesregierung lässt diese Form der Finanzierung nicht mehr zu; sie setzt jetzt auf wiederkehrende Beiträge, das heißt konkret, dass jeder Grundstückseigentümer zukünftig jedes Jahr seinen Beitrag leisten muss, der von der Größe des Grundstücks abhängt. Das wird, über einen langen Zeitraum gesehen, nicht billiger, lässt sich aber leichter verkraften. Diejenigen, deren Straße gerade neu gebaut oder saniert wurde, bekommen eine Schonfrist, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
Das Land erwartet die Umstellung bis zum 31.12.2023. Die VG- Rhein-Selz erarbeitet zur Zeit einen Fahrplan für die 13 Ortsgemeinden/Städte, die noch Einmalbeiträge fordern. In 7 Ortsgemeinden erfolgte die Umstellung bereits vor Jahren. Wir werden Sie natürlich darüber informieren, bevor umgestellt wird.