Hauswirtschaftliche Hilfe für pflegebedürftige Menschen unbürokratisch anerkannt
Pflegebedürftige Personen erhalten ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro von der Pflegekasse. Darüber informiert die Abteilung Soziale Sonderaufgaben der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Der Entlastungsbetrag kannunter anderem für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Unterstützung verwendet werden.Dabei ist es möglich, dass diese Hilfe von Personen erbracht wird, die direkt im Haushalt,…