• Vergabe von Bauplätzen „Am Lazarienpfad“

    Hier finden Sie die Richtlinien für die Teilnahme am Förderverfahren:

    Formular „Bewerbung“

    Kaufvertrag

    Die folgende Karte zeigt die Lage und Größe der Grundstücke im Baugebiet

    Auf den Seiten der VG Rhein-Selz finden Sie den Bebauungsplan des Baugebietes „Am Lazarienpfad“

  • Grundstücksverkauf hat begonnen

    Darauf haben viele gewartet, auch Mommenheimer*innen. Der Gemeinderat hat eine Struktur für das Baugebiet „Am Lazarrienpfad“ beschlossen, die allen Bewerber*innen eine gute Chance zum Erwerb eines Grundstücks bieten. Dabei wollen wir auch denen eine Chance bieten, die noch kein größeres Vermögen haben und/oder eine besondere Aufgabe in unserer Gesellschaft übernehmen, sei es, indem sie in ihrem Haushalt Behinderte betreuen und/oder ehrenamtliche Dienste ausüben. Genauso möchten wir denen, die in Mommenheim leben, lebten, arbeiten oder arbeiteten die Möglichkeit bieten, auch weiterhin in Mommenheim zu bleiben. Aber auch Bewerber*innen von außerhalb dürfen sich melden. Deshalb entwickelten wir das Konzept „Förderangebot“, das den Vorgaben der EU entspricht. Für dieses Konzept wurden Bauplätze ausgesucht und Richtlinien erarbeitet. Diese sind ab sofort auf der Homepage der Ortsgemeinde abzurufen sind. Mit dem Bewerbungsformular kann man sich ab sofort bewerben, muss aber mindestens die Angaben zum Verdienst und Vermögen dokumentieren. Anmeldeschluss ist der 24.11.2021 24 Uhr. Danach läuft des Förderverfahren aus.

    Am 24.11.2021 beginnt dann das „Losverfahren“, es dauert bis zum 9.1.2022 24 Uhr. Daran können sich alle „natürlichen“ Personen beteiligen, also alle Privatpersonen, Bewerbungen von Gewerbetreibenden werden ausgeschlossen. Somit können sich hier auch die Bewerber*innen beteiligen, die im Förderverfahren kein Grundstück erwerben konnten.

    Und im 3. Schritt hat man die Möglichkeit, im Bieterverfahren zum Zuge zu kommen – für die Mehrfamilienhausgrundstücke können sich dann auch Gewerbetreibende bewerben. Dieses Verfahren beginnt am 12.1.2022 und endet am 9.2.2022.

    Wir denken, dass wir allen Gruppen gerecht werden können, wenn auch das Losglück bei der Hälfte der Grundstücke eine wesentliche Rolle spielt. Wir bitten alle Interessenten, sich ganz eng an die Richtlinien zu halten. Die Nichtbeachtung der Bewerbungsfenster führt zum Ausschluss im Verfahren.

  • Baugebiet „Erweiterung Gewerbegebiet“

    Die Firma „PENNY“ möchte gerne auf die andere Seite der L 425, da wo momentan das Blumenbeet ist. Der Gemeinderat hat dem im Grundsatz zugestimmt, weil damit gewerblicher und privater Verkehr aus Wohngebieten reduziert wird. In diesem Zusammenhang bietet sich natürlich an, eine Abfrage bei den Mommenheimer Gewerbetreibenden zu starten, ob weiterer Gewerbebedarf besteht. Auch der Ergänzung stimmte der Gemeinderat zu. Allerdings gibt es Voraussetzungen für die Einleitung des Bauleitverfahrens:

    • Die heutigen Grundstückseigentümer sind bereit, zu einem akzeptablen Preis an die Ortsgemeinde zu verkaufen oder sich als Partner einzubringen
    • Es gibt ausreichendes Interesse an Gewerbefläche durch Mommenheimer Gewerbetreibende. Es können sich auch Gewerbetreibende aus umliegenden Gemeinden geben, wenn die nicht über ein Gewerbegebiet verfügen.
    • Das Bauleitverfahren lässt eine Änderung des Flächennutzungsplans  von 2 auf 3 ha zu
    • Es entstehen der Ortsgemeinde keine Kosten
    • „PENNY“ verzichtet auf das dauerhafte Recht, dass am jetzigen Standort Einzelhandel betrieben werden darf

    Aktuelle Lage

    Bebauungsplan rechtskräftig ?         nein

    Grundstückspreise bekannt ?           nein

    Liegt Interessentenliste aus ?           ja

    Gibt es einen Vertragsentwurf ?      nein

    Gibt es einen Zeitplan ?                     nein

    Erschließung: In der Sitzung des Bauausschusses am 25.3.2021 sollen sich Büros vorstellen, die einen Bebauungsplan entwickeln und/oder die Erschließung umsetzen.

    Zeitplan: Zur Zeit finden sowohl mit den Grundstückseigentümern als auch mit den Interessenten Gespräche statt. Diese sollen bis zum 31.3.2021 abgeschlossen sein. Außerdem soll „PENNY“ den benötigten Vertrag kurzfristig zusenden, in dem zugesagt wird, dass an dem jetzigen Standort kein Einzelhandel möglich ist.