Die Zeiten des alten Papierführerscheins gehen zu Ende – wie schnell, ist vom Geburtsjahrgang
der Besitzerin oder des Besitzers abhängig. Fest steht: bis 19. Januar 2033 müssen alle alten
Führerscheine gegen einen modernen und fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht
werden. Derzeit läuft aber noch die erste Stufe, umgetauscht werden aktuell die Jahrgänge
1953 bis 1958.
„Die Umtauschfrist für diese Jahrgänge ist eigentlich bereits am 19. Januar 2022 abgelaufen“,
berichtet Reiner Nagel, Abteilungsleiter für Straßenverkehr und KFZ-Zulassung und damit Chef
der beiden Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim. „Weil aber viele Führerscheine
noch nicht umgetauscht worden sind, auch wegen der Corona-Pandemie und der dadurch bei
den Führerscheinstellen eingeführten Terminvereinbarungspflicht, wurde die Umtauschfrist
in Abstimmung mit den Bundesländern bis 19. Juli 2022 verlängert“, erklärt Nagel. Dadurch
erhalten alle Betroffenen noch einen Zeitpuffer, um den Umtausch vorzunehmen.
„Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die vielen Anträge zeitnah abzuarbeiten.“ Die
beiden Führerscheinstellen haben eigens für die derzeitige Umtauschphase das Personal
aufgestockt, so der Abteilungsleiter. Trotzdem herrscht noch immer eine große Nachfrage
nach Terminen. Aus diesem Grund bittet die Kreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger,
Umtauschtermine – wenn möglich – erst wieder ab April zu vereinbaren, um den
Führerscheinstellen die Möglichkeit zu geben, die bereits aufgelaufenen Anträge abzuarbeiten
und auch die Bearbeitung von allgemeinen Führerscheinanträgen zu beschleunigen.
Angefertigt werden die neuen Kartenführerscheine bei der Bundesdruckerei in Berlin.
Anschließend werden sie den Bürgerinnen und Bürgern bequem mit der Post nach Hause
geschickt, so dass nur ein Besuch in der Führerscheinstelle erforderlich ist.
Wer noch nicht zu den nun betroffenen Jahrgängen gehört, aber das Thema vom Tisch haben
möchte, kann den Umtausch natürlich auch früher als vorgeschrieben vornehmen. Hierfür
eignen sich selbstredend besonders die Zeiträume zwischen den Umtauschfristen. Nach den
Papierführerscheinen werden wegen der Fälschungssicherheit auch die Kartenführerscheine
Schritt für Schritt umgetauscht.
Übrigens: Wer beim Blick auf das Foto aus Jugendzeiten auf dem alten Führerschein ein wenig
Sentimentalität verspürt, braucht vor dem Umtausch nichts zu befürchten. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstellen machen den alten
Papierführerschein lediglich ungültig. Anschließend kann er auf Wunsch als Erinnerung mit
nach Hause genommen werden.
Für den Umtausch benötigt werden: Ein ausgefülltes Antragsformular, ein aktuelles
biometrisches Passfoto, ein gültiges Ausweisdokument, der bisherige Führerschein und eine
Karteikartenabschrift der ausstellenden beziehungsweise zuletzt zuständigen
Fahrerlaubnisbehörde. Weitergehende Fragen zum Führerscheinumtausch beantwortet die
Kreisverwaltung über die Telefon-Hotline unter 06132 787-5290.
Hintergrund
Der Umtausch der Führerscheine ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben erforderlich und
wurde am 15. Februar 2019 vom Bundesrat beschlossen. Insbesondere geht es um
einheitliche Anforderungen an die Fälschungssicherheit. Um eine Überlastung der
Fahrerlaubnisbehörden zu verhindern, erfolgt der Umtausch gestaffelt.
Bei Papierführerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das
Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Juli 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Kartenführerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das
Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum
- Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.