Informationsblatt zu Impfbus-Einsätzen ab 01.04.2022

Stand 09.03.2022

Bei den Impfbussen, die durch das Land Rheinland-Pfalz eingesetzt werden, können die Bürgerinnen und Bürger neben Erst- und Zweitimpfungen auch die Booster-Impfungen erhalten.
Die Impfbusse werden durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) kostenlos zur Verfügung gestellt.
I. Zuständigkeit des MWG
Dem MWG obliegt die übergeordnete Gesamtkoordination.

  1. Die monatliche Anzahl möglicher Termine für Impfbus-Einsätze je Landkreis/ kreisfreie
    Stadt werden vom MWG ausschließlich an die dem MWG bekannten Kontaktdaten
    der (ehemaligen) Impfzentrumskoordinator*innen übermittelt. Die jeweilige Anzahl der
    einem Landkreis/ einer kreisfreien Stadt grundsätzlich zur Verfügung stehenden Termine orientiert sich am Anteil der Bevölkerung ab dem 12. Lebensjahr.
  2. Nach Eingang der gesammelten Standort- und Kontaktdaten zu den einzelnen Terminen durch den/ die (ehemalige/n) Impfzentrumskoordinator*in erfolgt die Gesamtkoordination.
    Die Kontaktdaten der Ansprechperson werden an die Teamleitung des DRK für den
    jeweiligen Bus, das beauftragte Busunternehmen und an die Impfdokumentation
    Rheinland-Pfalz weitergeleitet, die Termine werden veröffentlicht.
    II. Aufgaben der Koordination innerhalb der Landkreise/ kreisfreien Städte
  3. Bestimmung eines geeigneten Standortes für den Impfbus (Anforderungen siehe III).
  4. Bestimmung einer Ansprechperson für alle Belange der Organisation und Koordination
    vor Ort.
  5. Bewerbung des Impfbus-Termins. Auf der Corona.rlp-Homepage finden Sie unter folgendem Link frei verfügbare Werbematerialien zum Download, die Sie gerne nutzen
    können:
    https://corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/
  6. Die Ansprechperson muss auch während der Standzeit des Impfbusses kurzfristig (per
    Mobiltelefon) erreichbar sein.
  7. Rückmeldung der erforderlichen Standort- und Kontaktdaten ausschließlich in der
    vom MWG dafür zur Verfügung gestellten Tabelle.
    Bitte beachten: diese Informationen bitte gesammelt von der/dem (ehemaligen)
    Impfzentrumskoordinator*in an das MWG an Impfbus@mwg.rlp.de zurückmelden.
  8. Mitgestaltung des Auf- und Abbaus
    Wichtig: Sofern nach der Rückmeldung der Impfbusdaten Änderungen eintreten, ist bitte
    über den/ die (ehemalige/n) Impfzentrumskoordinator*in unverzüglich das MWG (Impfbus@mwg.rlp.de) zu informieren, damit die Koordination angepasst und alle erforderlichen
    Stellen informiert werden können.
    III. Informationen und Voraussetzungen zur Standortauswahl:
  9. Sämtliche Absprachen vor Ort sind durch die Kommunen zu treffen.
  10. Etwaige Genehmigungen (z.B. bei Nutzung von privaten Grundstücken etc.) sind
    durch die Kommune einzuholen.
  11. Die Impfbusse sind 14m lang, 2,55m breit und 3,75m hoch. Neben dem ausreichend
    großen Standort ist auch die Geeignetheit der An- und Abfahrtswege zu beachten.
  12. Benötigt wird ein Stromanschluss 220 V bzw. 360 V (40m Verlängerungskabel vorhanden) und soweit vorhanden ein Zugang zum W-LAN.
  13. Vor den Bussen werden in der Regel zwei bis drei Zelte 3x3m aufgestellt.
  14. Ein Zugang zu Toiletten für das Impfteam ist zu gewährleisten.
  15. Die Entsorgung von normalem Restmüll erfolgt vor Ort.
    Insoweit sollte ein Zugang zu den Müllbehältern vorhanden sein.
    ACHTUNG! – Besonderheit Supermärkte:
    Sofern Impfbusse auf Parkplätzen von Supermärkten platziert werden sollen, reicht in den
    meisten Fällen eine Klärung mit der Marktleitung nicht aus! Vielmehr ist in der Regel eine
    Absprache mit der zuständigen Regionaldirektion notwendig. Die Kontaktdaten können über
    die Filialen vor Ort erfragt werden. Sofern in einem Monat mehrere Supermärkte (der gleichen
    Kette) als Standort dienen, ist eine Sammelanfrage bei der zuständigen Regionaldirektion zielführend.
    IV. Zuständigkeit des DRK
  16. Grundsätzlich ca. 1 Woche vor dem Termin des Impfbusses: Kontaktaufnahme mit
    der Ansprechperson vor Ort zur Detailabsprache
  17. Bereitstellung des kompletten Personals.
  18. Sofern zur Koordinierung die Nummernvergabe genutzt wird: Sicherstellen, dass die
    Vergabe von Nummern an die Impflinge mit Angabe der voraussichtlichen Impfzeit erfolgt.
  19. Sicherstellen, dass für den Impfbuseinsatz Verbrauchsmaterial inkl. Druckerpapier und
    Impfstoff vorhanden ist.
  20. Testen aller am Impftag beteiligten Akteure, sowie prüfen des Impfstatus der beteiligten
    Akteure
  21. Koordination von Auf- und Abbau
  22. Impfstoffaufbereitung
  23. Aufklärungsgespräche mit den Impflingen
  24. Dokumentation der Aufklärung auf den Papierbögen
  25. Impfen
  26. Ausstellen der Impfnachweise
  27. Nachbeobachtung
  28. Medizinisch zu entsorgender Müll wird vom medizinischen Personal entsorgt.
  29. Mitnahme der gesammelten Dokumente der im System erfassten Impflinge inklusive
    Laufzettel, um sie zur Archivierung zu versenden. (Zur Dokumentation des Ausschlusses von Kontraindikationen wird der Laufzettel des Impflings mit eingescannt).
    V. Zuständigkeit Impfdokumentation
  30. Dokumentationssystem IDStar in den Impfbussen
  31. Hardware in den Impfbussen
    VI. Zuständigkeit Busfahrer*in
  32. Unterstützung beim Be- und Entladen des Busses
  33. Ggf. Impfzubehör beim vorgegebenen Impfzentrum abholen.
  34. Vor Abfahrt nachfragen, ob alle erforderlichen Gegenstände für den Einsatz am
    nächsten Tag an Bord sind.
    VII. Beginn des Impftages
    Spätestens 45 Minuten vor Beginn der Impfungen sollten
     die vor Ort verantwortliche Ansprechperson
     der Impfbus und
     das Team des DRK,
    am Standort der Impfung eintreffen, sich abstimmen und die Vorbereitungen für den Impfeinsatz in jeweiliger Zuständigkeit treffen.
    Zu den Vorbereitungen gehört, dass das DRK jede/n an der Impfung Mitwirkende/n unabhängig von ihrem/seinem Impfstatus testet. Für diese Tests werden Zertifikate ausgestellt, daher
    wird für jeden Test der Name der/des Getesten, Datum und Ergebnis des Tests sowie das
    Kürzel des Testenden vermerkt, um bei Rückfragen die Durchführung nachvollziehen zu können. Der Test wird unabhängig vom Vorliegen der Anforderungen an 2G+ durchgeführt. Zudem
    kann die Einsicht in die Impfzertifikate aller am Impftag beteiligten Akteure verlangt werden.
    Diese ist ab Gültigkeit der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht verbindlich vorgesehen um zu
    gewährleisten, dass alle an der Impfung Mitwirkenden die Impfpflicht erfüllen, da sie in diesem
    Moment zur Belegschaft des Impfteams zählen. Eine Erhebung persönlicher Daten erfolgt bei
    der Prüfung des Impfzertifikats nicht.
    VIII. Grundsätzliche Informationen zum Impfgeschehen
  35. Die Impfungen finden grundsätzlich im Zeitraum von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.
  36. Das Impfgeschehen findet grundsätzlich im Bus und den Zelten vor dem Bus statt.
  37. In den Impfbussen werden grundsätzlich die Impfstoffe von BioNTech und Moderna
    (mRNA) und Novavax verimpft.
  38. Entsprechend der Vorgaben der Stiko erhalten unter 30-Jährige den Impfstoff von
    BioNTech
  39. Der Impfstoff von Novavax kann an Personen ab dem 18. Lebensjahr verimpft werden. Möglich ist eine Erst- oder Zweitimpfung, nach derzeitigem Stand ausschließlich
    mit diesem Impfstoff, es sei denn, die Erstimpfung erfolgte mit dem Impfstoff von
    Johnson&Johnson.
  40. Die 4. Impfung ist entsprechend der Vorgaben der Stiko möglich.
    Die Datenerfassung der Impflinge erfolgt regelmäßig während des Impfgeschehens.
  41. Die Kapazität je Impftag (7 Stunden) beträgt 350 verabreichbare Impfdosen.
  42. Kinder- und Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern mitbringen. Diese steht unter www.corona.rlp.de zum Download
    bereit.
    Bei der Impfung von Kindern- und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren muss
    eine erziehungsberechtigte Person bei der Impfung anwesend sein.
  43. Kinder im Alter von 5 bis einschließlich 11 Jahren können aufgrund der besonderen
    Anforderungen auch dann nicht am Impfbus geimpft werden, wenn die Impfung
    grundsätzlich möglich ist.
  44. Sofern Kinder ab 12 Jahren noch keinen Ausweis oder Reisepass haben, können sie
    sich z.B. mit der Krankenversicherungskarte, der Geburtsurkunde oder dem Schülerausweis ausweisen.