Schlagwort: Steupflichten

  • Räum- und Streupflichten

    Auszug aus der Straßenreinigungssatzung § 83 Schneeräumung(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Gehwegen und Fußgängerüberwegen erschwert, so istder Schnee unverzüglich wegzuräumen. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg einStreifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Gefrorener oder festgetretener Schneeist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der…