Reinigungsordnung

Festmieter und Erwachsenenbildung

§ 1 Präambel

Der Gemeinderaum steht zu festgelegten Zeiten Mommenheimer Vereinen mit Festmietverträgen für Übungsstunden zur Verfügung.                                                                     In diesem Zusammenhang wurde –überwiegend- durch die betroffenen Vereine die Einrichtung finanziert. Diese Vereine nutzen die Räumlichkeiten des Gemeinderaums in eigenem Interesse besonders sorgsam. Für die festmietenden Vereine gelten hinsichtlich der Instandhaltung und Reinigung folgende Regelungen:

§2 Instandhaltungen

Sollte es während der Nutzungszeit durch einen Verein zu Schäden an der Einrichtung kommen, kann der Verein die Reparaturen selbst oder durch einen Fachbetrieb beheben. Dies wird im Vorfeld mit der Gemeinde abgesprochen. Beschädigungen an den Einbaueinrichtungen sind von Fachbetrieben zu beheben. Alle Schäden sind der Ortsgemeinde unverzüglich zu melden.

§3 Reinigung

Jeder Verein reinigt nach den Übungsstunden die Räumlichkeiten selbst. Die Räume müssen so verlassen werden wie sie vorgefunden wurden.

  1. Der Fußboden ist frei von Verschmutzungen. Bei trockenem Wetter genügt „besenrein“.
  2. Der Bartresen, die Küche und die benutzen Tische sind nach Gebrauch feucht abzuwischen.
  3. Benutztes Geschirr und Gläser sind zu reinigen und am vorgesehenen Platz abzustellen. Das Spülbecken ist zu reinigen und trocken zu wischen.
  4. Die Spülmaschine bleibt nach Gebrauch halboffen stehen.
  5. Nach jeder Übungsstunde muss kontrolliert werden, ob die Toiletten- und Urinalbecken sauber und gespült sind. Abfall, auch aus den Toilettenbereichen, sind in den Mülltonnen hinter der KITA zu entsorgen.
  6. Benutzte Waschbecken und verschmutzte Spiegel sind zu reinigen und zu trocknen.
  7. Nasse und feuchte Putzmaterialien werden in den Toilettenbereichen oder in der Küche offen zum Trocknen abgelegt; Tücher sind gründlich auszuwringen.
  8. Alle Reinigungsgegenstände sind an den dafür vorgesehenen Plätzen aufzubewahren.
  9. Im Hauptraum sind die Tische und Stühle gem. Stellplan aufzustellen. Alle weiteren Tische und Stühle sowie die Leiter gehören in den Stuhlraum.
  10. Nach Verlassen der Räumlichkeit ist die Heizung herunterzustellen.
  11. In der Küche gelten die ausgehängten Sonderregeln.

Fremdvermietung

§ 1 Präambel

Der Gemeinderaum wird an den Wochenenden auch fremdvermietet. Mit der Schlüsselübergabe wird festgestellt, dass die Räumlichkeiten ordnungsgemäß und sauber übernommen wurden. Das wird im Übergabeprotokoll bestätigt. Nach der Veranstaltung erfolgt ebenfalls eine Übergabe mir Protokoll.

§2 Instandhaltungen

Sollte es während der Nutzungszeit zu Schäden an Einrichtung, Einbauten oder dem Gebäude kommen, ist das zu melden und bei der Abnahme zu dokumentieren. Die Kosten für die Instandsetzung übernimmt der Mieter. Die Auszahlung der Kaution erfolgt nach Vorliegen der Rechnung für die Instandsetzung.

§3 Reinigung

Nach jedem Wochenende wird eine Grundreinigung vorgenommen, die dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt wird. Unabhängig davon muss jeder Mieter eine Basisreinigung vornehmen, die vom Abnahmebeauftragten der Ortsgemeinde im Abnahmeprotokoll bestätigt wird.

Für die Basisreinigung gelten Folgende Regelungen:

  1. Der Fußboden ist frei von Verschmutzungen. Bei trockenem Wetter genügt „besenrein“
  2. Der Bartresen, die Küche und die benutzen Tische sind nach Gebrauch feucht abzuwischen.
  3. Benutztes Geschirr und Gläser sind zu reinigen und am vorgesehenen Platz abzustellen. Das Spülbecken ist zu reinigen und trocken zu wischen.
  4. Die Spülmaschine bleibt nach Gebrauch halboffen stehen.
  5. Nach jeder Vermietung muss kontrolliert werden, ob die Toiletten- und Urinalbecken sauber und gespült sind. Abfall, auch aus den Toilettenbereichen, ist vom Mieter auf eigene Kosten zu entsorgen.
  6. Benutzte Waschbecken und verschmutzte Spiegel sind zu reinigen und zu trocknen.
  7. Nasse und feuchte Putzmaterialien werden in den Toilettenbereichen oder in der Küche offen zum Trocknen abgelegt; Tücher sind gründlich auszuwringen.
  8. Alle Reinigungsgegenstände sind an den dafür vorgesehenen Plätzen aufzubewahren.
  9. Im Hauptraum sind die Tische und Stühle gem. Stellplan aufzustellen. Alle weiteren Tische und Stühle sowie die Leiter gehören in den Stuhlraum.
  10. Nach Verlassen der Räumlichkeit ist die Heizung herunterzustellen.
  11. In der Küche gelten die ausgehängten Sonderregeln.

Hans-Peter Broock

Ortsbürgermeister